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Veröffentlicht am 06.02.2018, 20:50

Gastronomen in der Pflicht!

Für Kopeinig zeigt sich am Lackwasserskandal aber vor allem eines: „Nicht nur private Haushalte, auch Gewerbebetriebe, wie in der Gastronomie, verlassen sich auf die Wasserqualität. Das kann wie das Beispiel in Tschinowitsch / Turdanitsch zeigt, auch Folgen für den Gastronomen haben, der sein Glas Wasser den Kunden anbietet und serviert!“ Der Villacher Gastronom vertraut daher seit Jahren schon auf Wasser aus der Flasche, in diesem Fall Gasteiner. „Wir haften für das Wohl und die Sicherheit unserer Gäste, da war von Anfang an klar, dass wir beim Thema Wasser hohe Standards setzen. Einerseits verkaufen wir Gasteiner Wasser in Flaschen im Clubbereich, anderseits setzen wir im V-Lounge-Bereich auf zusätzliche Wasser-Aktivkohle-Filter bei der Kaffeemaschine, die Giftstoffe herausfiltern“, schildert Kopeinig.

Zwei Euro für ein Wasser?

Geht es nach dem Szenegastronom, dann sind auch zwei Euro für einen halben Liter Wasser aus der Flasche gerechtfertigt: „Ja, denn die Sicherheit für den Kunden steht bei uns im Vordergrund. Bei uns in Österreich ist es mittlerweile selbstverständlich geworden, dass beim Thema Wasser aus der Leitung alles passt. Dem ist aber nicht so, dass zeigt der Fall in Villach! In unserem Betrieb brauchen wir vor einem Fall wie diesen daher auch keine Angst haben, da wir seit langem auf Wasser in Flaschen setzen“, erklärt der V-Club Chef.

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Die Causa Lackwasser sieht der Villacher Anwalt Stromberger kritisch: Sollten bei den betroffenen Wasserbeziehern Gesundheitsschäden auftreten, könnten Ansprüche geltend gemacht werden. - © 5min.at

Was aber, wenn doch?

Der Villacher Anwalt Mag. Hanno Stromberger sieht eine Haftung für den Gastronomen erst, wenn fahrlässig gehandelt wird: „Eine Haftung trifft den Gastronomen nur dann, wenn er von einer Gesundheitsgefährdung im Leitungswasser wusste, hätte wissen müssen oder die erforderlichen Kontrollen unterlässt und es dennoch serviert“. Wenn das Wasser von der Optik her nicht einwandfrei ist oder einen komischen Geruch aufweist, ist dies laut Stromberger hingegen sicherlich ein Anlass es zu überprüfen. Die Causa Lackwasser sieht Stromberger äußerst kritisch: „Was in Tschinowitsch / Turdanitsch auf alle Fälle hätte gemacht werden müssen, ist eine sofortig Information an die Haushalte, das Wasser nicht zu Trinken – immerhin war der Lackgeruch offensichtlich“. Sollten bei den Betroffenen Gesundheitsschäden auftreten, wäre es rechtlich möglich Ansprüche gegenüber dem Wasserverband geltend zu machen.

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Veröffentlicht am 06.02.2018, 20:50
Artikel-UPDATE am 06.02.2018, 22:50
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