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Veröffentlicht am 09.02.2018, 10:18

Wer trinkt, fährt nicht – wer fährt, trinkt nicht! Viele Autolenkerinnen und Autolenker handeln immer noch sehr leichtsinnig und setzen sich nach Alkoholkonsum hinter das Steuer und gefährden dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb wird die Exekutive in den kommenden Tagen die Verkehrskontrollen weiter intensivieren und dabei verstärkt auf durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigte Fahrzeuglenker achten.

Verkehrsbehinderungen

Bedingt durch verschiedene größere und kleinere Faschingsumzüge ist in den kommenden Tagen immer wieder mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Umzüge in Villach sowie in Klagenfurt-Waidmannsdorf. Letzterer findet heuer erstmals am Faschingssamstag, 10. Februar, und nicht wie in den vergangenen Jahren am Faschingsdienstag statt.

Jugendschutz

Man sollte auch durch die teils ausgelassene Feierstimmung nicht vergessen, dass wie an allen anderen Tagen im Jahr auch rund um den Faschingssamstag und seinen zahlreichen Veranstaltungen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten. Besonders hervorzuheben sind dabei die geltenden Aufenthaltsverbote für Kinder und Jugendliche sowie die Bestimmungen in Bezug auf die Konsumation von alkoholhaltigen Getränken. Im Detail ist das Kärntner Jugendschutzgesetz hier nachzulesen.

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Veröffentlicht am 09.02.2018, 10:18
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