5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 09.02.2018, 16:44

Gesetzesänderung führt zu Anstieg

Grund der massiven Zunahme ist eine Gesetzesänderung im November 2017, wonach im Abschöpfungsverfahren die 10 %-Mindestquote fiel. Dies eröffnet insbesondere für ehemalige Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter und sonstige Haftenden sich im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens bzw. Abschöpfungsverfahrens günstig zu entschulden. Notwendig ist lediglich, dass Schuldner im fünf Jahre laufenden Abschöpfungsverfahren Beschäftigungen nachgehen bzw. sich um solche bemühen. Nach fünf Jahren kann das Verfahren auch bei keiner Quote mit Restschuldbefreiung beendet werden.

In Klagenfurt wurden im Jänner 2018 20 Verfahren mit einem Passivstand von EUR 1,85 Mio. eröffnet, in Villach waren es 13 Verfahren mit einem Passivstand von EUR 705.000 eröffnet.

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Veröffentlicht am 09.02.2018, 16:44
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