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Veröffentlicht am 22.02.2018, 11:06

Das Landesgericht Klagenfurt hat soeben bekannt gegeben, dass das Verfahren gegen den Lenker des Bootes in der zweiten Aprilhälfte bzw. in der ersten Maiwoche 2018 im Geschworenensaal des Landesgerichtes Klagenfurt, stattfinden wird. 

Lenker wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt

In dem gegenständliche Strafverfahren, in dem der Lenker des Bootes wegen grob fahrlässiger Tötung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt wird, geht es für den Schiffsführer unter anderem um eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. 

Umfangreiches Beweisverfahren

Der Einzelrichter des Landesgerichtes Klagenfurt Mag. Matthias Polak wird im Beweisverfahren unter anderem die bereits vorliegenden gerichtlichen Sachverständigengutachten von sechs gerichtlich bestellten Sachverständigen aus verschiedenen Fachgebieten erörtern. Überdies soll auf Basis von mehreren Messfahrten Messfahrten der inkriminierte Bootsunfall anhand einer komplexen Computersimulation dargestellt und analysiert werden.

Strafrahmen

Der Strafrahmen für die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt inkriminierte grob fahrlässige Tötung des Lenkers beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zum Nachteil des Schiffsführers inkriminierte fahrlässige Tötung durch Unterlassen gemäß sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vor.

Die genauen Hauptverhandlungstage (avisiert sind vier ganze Verhandlungstage) sind noch nicht fixiert.

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Veröffentlicht am 22.02.2018, 11:06
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