5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 25.02.2018, 16:22

Ein 5 Minuten Leser wandte sich an uns, weil er nach einer Tarvis-Shoppingtour in Thörl angehalten wurde und sich ausweisen musste. Leider führte die Partnerin des Lesers kein Reisedokument mit sich und musste eine Verwaltungsstrafe zahlen. Ist das ok so?

Von der Ausweispflicht

Für österreichische Staatsbürger besteht grundsätzlich keine generelle Ausweispflicht. Sollte es jedoch aus verschiedenen Gründen doch einmal zu einer behördlichen Kontrolle kommen, kann es unangenehm werden, wenn man keinen Ausweis mit sich führt. Die wichtigsten Gründe, laut Sicherheitspolizeigesetz, für eine Ausweiskontrolle sind:

Kann man sich nicht ausweisen, besteht die Möglichkeit eine Person zu bitten die Identität zu bestätigen. Diese Person wiederum muss sich auch ausweisen können. Die Polizei kann aber auch über Funk oder auf der Polizeiinspektion deine Daten mit dem Zentralen Melderegister vergleichen. Im schlechtesten Fall kann die Polizei die Person, die sich nicht ausweisen kann auf die Polizeiinspektion mitnehmen und bis zu 24 Stunden festnehmen.

Bei Reisen ist der Ausweis Pflicht

Wer eine Grenze überquert, auch wenn diese im Schengengebiet liegt, ist verpflichtet ein Reisedokument mitzuführen. Wenn ein Österreicher, egal ob von Italien oder Slowenien wieder einreist, muss er, laut Grenzkontrollgesetz und Passgesetz, natürlich auch ein Reisedokument mitführen. Da es im Moment wieder vermehrt zu Grenzkontrollen vor der italienischen Staatsgrenzen (bei Thörl Maglern) kommt, ist es ratsam sich auch an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Ein Führerschein alleine reicht übrigens nicht aus.

Was ist ein gültiges Reisedokument?

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten, wie z.B. Italien und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.​ Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist KEIN Reisedokument.

Was passiert wenn man sich nicht ausweisen kann?

Wer sich bei einer Grenzkontrolle auf österreichischer Seite nicht ausweisen kann, bezahlt für diese Verwaltungsübertretung (Organmandat) 25,- Euro. Kann oder will man nicht zahlen kommt es zur Anzeige, genauer Verwaltungsanzeige. Der zuständige Strafreferent setzt dann die Strafgebühr fest. Diese beträgt in der Regel um die 100,- Euro, inklusive Bearbeitungsgebühr. Das ist jedoch noch vergleichsweise günstig. Wird man nämlich als Österreicher in Slowenien ohne Reisedokument erwischt, fängt das Strafmaß bei 500,- Euro an. Also besser dran denken – beim Aus- und Einreisen muss ich mich ausweisen. 

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Veröffentlicht am 25.02.2018, 16:22
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