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Veröffentlicht am 20.03.2018, 16:59

Ein 1991 geborener Selbständiger stand heute unter anderem wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor dem Landesgericht Klagenfurt. Für die verhandelte Tat sieht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von einem bis 15 Jahren vor.

Was war passiert?

Die oben beschriebene folgenschwere Attacke des 26-Jährigen auf den 41-jährigen Familienvater ereignete sich am 23. September, gegen 1.45 Uhr, vor einer Kühnsdorfer Discothek. Der Täter flüchtete damals. Im Laufe des Tages wurde er vom EKO Cobra in der Gemeine Moosburg gestellt und festgenommen. Nur zwei Tage später erlag das Opfer seinen schweren Verletzungen. Dem Angeklagten wurde also vorgeworfen, durch das “Versetzen eines Faustschlages gegen den Kopf fahrlässig den Tod des Opfers herbeigeführt zu haben”, indem dieser rückwärts umfiel, mit dem Kopf auf dem Boden aufprallte und dadurch schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen mit einem Schädelberstungsbruch erlitt. Das führte schlussendlich zum Tod des Familienvaters.

Das Urteil: Vier Jahre Haft

Der gebürtige Wiener ist der Justiz kein Unbekannter. Drei seiner vier Vorstrafen bekam er bereits wegen Körperverletzung, berichtete der ORF heute. Die Verhandlung am Nachmittag umfasste ein Gutachten sowie weitere Zeugenaussagen. Das Gericht sprach heute noch sein Urteil: Vier Jahre unbedingte Haft, so der ORF.

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Veröffentlicht am 20.03.2018, 16:59
Artikel-UPDATE am 20.03.2018, 17:26
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