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Veröffentlicht am 02.04.2018, 12:11

Seit gestern, dem 1. April 2018, läuft der Test des Alkohol-Konsumationsverbots in Klagenfurt. Mit dem nun geltenden Verbot will die Landeshauptstadt bis Ende Oktober testen, was so ein Verbot bringt und wie es umsetzbar ist. Die Erfahrungen bzw. Erkenntnisse aus diesem Pilotversuch bilden dann die Grundlage für weitere Maßnahmen. Vor einem dauerhaften Alkohol-Verbot müssen laut Verfassungsgerichtshof Ergebnisse auf dem Tisch liegen, die die Eignung eines solchen Verbotes belegen.

Streetworker und Polizeistreifen

Durch Polizeistreifen und Kontrollen durch das Ordnungsamt sollen der Busbahnhof Heiligengeistplatz und der Lendhafen künftig vor Alkohol-Gelagen bewahrt werden. Parrallel dazu werden Streetworker und Sozialarbeiter eingesetzt um den Personen an besagten Plätzen zu helfen und sie in manchen Fällen von der Straße zu holen.

218 Euro Strafe

Klarzustellen ist hierbei, dass es in dem Verbot um den Alkoholkonsum im freien Bereich geht. In Gastgärten oder Lokalen in diesen Bereichen ist der Alkoholkonsum natürlich noch gestattet. Sollte man jedoch trotzdem im freien Bereich beim Konsumieren von Alkohol erwischt werden, sind Strafen bis 218 Euro möglich. In sämtlichen öffentlichen Parkanlagen innerhalb der Ringe besteht übrigens bereits seit 2007 ein Alkoholverbot.

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Veröffentlicht am 02.04.2018, 12:11
Artikel-UPDATE am 02.04.2018, 14:57
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