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Veröffentlicht am 03.04.2018, 10:08

In den Morgen und Vormittagsstunden des 31. März 2018 waren beide Personen – nach Angeben des Klagenfurters – wohlauf, wobei der Wohnungslose mehrere Bier konsumierte. Gegen 11.30 Uhr verließ der Klagenfurter die Wohnung um Einkäufe zu erledigen und kehrte nach etwa 30 Minuten zurück. Danach fand er den Italiener auf der Couch im leblosen Zustand vor. Nach Verständigung der Rettung und Durchführung von Reanimationsmaßnahmen konnte jedoch vom Notarzt nur mehr der Tod des Mannes festgestellt werden.

Obduktion wurde angeordnet

Da die Todesursache nicht feststand, wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine gerichtliche Obduktion des Leichnams angeordnet. In der Wohnung wurden zahlreiche Utensilien und Arzneimittel, die auf Missbrauch suchtmittelhältiger Medikamente schließen ließ, vorgefunden. Darum war ein tot durch Drogenmissbrauch möglich.

Am 3. April 2018 wurde bei der Obduktion festgestellt, dass der Italiener an einer Hirnlähmung/Schwellung und einem Lungenödem verstorben war. Ein Fremdverschulden kann damit ausgeschlossen werden und der Verdacht des Missbrauchs von Drogen hatte sich bestätigt. Der Leichnam wurde zur Beerdigung freigegeben.

Bereits im Januar fand eine Klagenfurterin ihren durch eine Überdosis Drogen verstorbenen Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung in Feschnig auf.

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Veröffentlicht am 03.04.2018, 10:08
Artikel-UPDATE am 03.04.2018, 20:34
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