fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Villach
Symbolfoto
Symbolfoto © Eric Limon fotolia

Polizei beschlagnahmte "Feldversuch":

Kurios: Die “Cannabis-Plantage”, die eigentlich keine ist

Villach – „Von Kriminalbeamten des SPK Villach wurde eine Cannabis-Plantage ausgehoben“, so die Presseaussendung der Polizei Kärnten am Montag, den 9. April 2018. Wir haben uns das näher angesehen und auch mit dem Betreiber gesprochen. Was war da los? Eines vorweg, ausgehoben wurde keine Cannabis-Plantage sondern höchstens ein Feldversuch.

 8 Minuten Lesezeit (980 Wörter) | Änderung am 28.05.2018 - 19.49 Uhr

Auf dem Gelände einer Gärtnerei in Völkendorf befindet sich eine Aufzucht von CBD Stecklingen. Das Unternehmen ist für seine professionelle Arbeit österreichweit bekannt. Als diese Woche plötzlich mehrere Polizeibeamte vor der Türe stehen, versteht Jungunternehmer Franz S. die Welt nicht mehr.

Das eigentliche Dilemma: CBD vs. THC

Aber vorab: CBD ist Bestandteil eines Hanfextrakts und wird aus der Cannabispflanze (= Hanf) gewonnen. CBD wirkt laut Wikipedia entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit und wird unter anderem bei multipler Sklerose und Epilepsie eingesetzt. CBD hat keine berauschende Wirkung und ist völlig legal. Das Dilemma an der Sache ist nur, dass auch THC, die berauschende, illegale Droge Marihuana und Haschisch, ebenfalls aus der Cannabispflanze gewonnen werden kann, wenn diese zur Blüte gelangt. „Die Cannabispflanze ist wie eine Waffe. In der Hand eines Mörders wird diese ganz anders beurteilt, wie in der Hand eines Polizisten. Auf der einen Seite kranke Menschen, die die therapeutischen Fähigkeiten und arzneitechnischen Potenziale der Cannabispflanze nutzen wollen, auf der anderen Seite Junkies und Drogendealer“, so der Villacher Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger, der versucht das Dilemma zu erklären.

OGH-Urteil

„Vor ein paar Jahren hat der Oberste Gerichtshof dem Gesetzgeber eine Absage erteilt und klargestellt, dass lediglich der Anbau der Cannabispflanze zum Zweck der vorschriftswidrigen Suchtgiftgewinnung verboten ist. Der OGH wird noch schwierige Abgrenzungsfragen im Detail zu klären haben, jedoch geht aus dieser Rechtsprechung deutlich hervor, dass die gute Seite der Cannabispflanze von ihrer dunklen Seite strikt zu trennen ist“, so Anwalt Mag. Hanno Stromberger.

Polizei beschlagnahmte “Feldversuch”

Aber nun zum Fall aus Villach, der sich am Montag, 9. April 2018 zugetragen hat: Was wird Franz S., dem Betreiber der betroffenen Gärtnerei nun überhaupt vorgeworfen? „Mein Ziel war es, in einem Feldversuch CBD hältiges Saatgut aufkeimen zu lassen und in weiterer Folge eine Cannabispflanze zu kultivieren, die aufgrund ihrer Genetik kein THC produziert. Dazu ist es erforderlich in Feldversuchen Stecklinge aufzuziehen und diese auch zur Blüte zu bringen, damit geprüft und sichergestellt werden kann, dass der THC Gehalt unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Blüten und Fruchtstände wurden dabei nie von der Cannabispflanze abgetrennt, sondern es war beabsichtigt, die Cannabispflanzen in einem Labor untersuchen zu lassen und mit Versuchsende zu vernichtet“, schildert Franz S. den Zweck seiner Versuchsreihe, die nunmehr von der Polizei beschlagnahmt worden ist. „Ein Teil des Feldversuches war auch bereits vernichtet und in direkt neben der Versuchsreihe gelagerten Müllsäcken zur Entsorgung verpackt. Diese Müllsäcke mit den ordnungsgemäß vernichteten Stecklingen wurden von der Polizei auch nicht beschlagnahmt“, zeigt uns S.

“Absurde Forderung!”

FPÖ-Stadtrat Erwin Baumann hat sich unlängst mittels Aussendung für eine präventive Schließung aller Hanf-Shops ausgesprochen. Dazu Stromberger: „für eine derartige Forderung fehlt jede rechtliche Grundlage, der Oberste Gerichtshof hat dies der Politik bereits attestiert. Die Politik sollte dieses Thema sachlich und differenziert diskutieren und nicht mit einer Schwarzweißmalerei politische Law and Order Botschaften transportieren. Feuer kann vor dem Erfrieren retten oder Häuser niederbrennen, dennoch wäre es absurd, Feuer präventiv zu verbieten. Es geht um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Gefahren dieser Welt.“

“Wie eine Kuh mit dem Internet”

„Unsere Kunden schätzen unsere CBD Produkte und haben mit Drogen absolut nichts am Hut. Zu uns kommen vorwiegend ältere Menschen, die in unseren CBD Produkten eine Hilfe für ihre Leiden sehen sowie Schmerzpatienten. Die Vorstellung ist schon sonderbar, dass sich ein 80-jähriges Mütterchen mit einem Rollator bei uns einen Einstieg in die Welt der Drogen erhofft. Ganz im Gegenteil, Junkies und Drogendealer können mit CBD gerade soviel anfangen, wie eine Kuh mit dem Internet“, sagt uns eine Mitarbeiterin der Hempotheke in der Villacher Ossiacher Zeile 39. Wer also „was zum Rauchen“ sucht, muss sich an einen Dealer wenden und wird in Einrichtungen, die sich dem Nutzen von CBD verschrieben haben, nicht fündig.

Beamte mit Handschellen vor der Tür

„So blauäugig kann kein Politiker sein, wenn er glaubt ein legales Produkt verbieten zu können“ meint Stromberger. Wo also soll die Reise hingehen? „Das florierende Geschäft mit CBD Produkten soll der Pharmaindustrie vorbehalten werden. Ein typisch österreichischer Kniefall der Politik vor den Mächtigen, wobei Botaniker und Gärtner die eigentliche Expertise für die Cannabispflanze mitbringen. Es geht um das Geschäft und nicht um eine Sorge um die Menschen“, setzt Stromberger fort. Was bedeutet das aber für Franz S.? Er ist kein Pharmakonzern, sondern ein engagierter Jungunternehmer, dem von den Großen das Know-how für die erforderliche Genetik vorenthalten wird. „Ich bin gezwungen, mir das Know-how selbst anzueignen und mit Versuchsreihen eine Cannabispflanze zu entwickeln, die kein THC produziert“ sagt S. „Ich habe nur in bester Absicht gehandelt und kein Suchtgift gewonnen. Plötzlich stand die Polizei vor der Türe und hat meinem Mitarbeiter mit Handschellen gedroht“, so S.

Verwechselte die Polizei da was?

„Strafbar hat sich mein Mandant jedenfalls nicht gemacht, da er die Blüten, die Fruchtstände und das Harz nicht von den Blättern und Stängeln getrennt hat. Er hat auch keine der Ernte unmittelbar vorangehende Handlung gesetzt. Von einem beabsichtigten Inverkehrbringen kann keine Rede sein, da es sich um einen reinen Feldversuch gehandelt hat“ bestätigt Rechtsanwalt Stromberger. „Ich verstehe daher nicht, warum die Polizei die Pflanzen abgeschnitten und mitgenommen und damit den Feldversuch vernichtet hat. Offensichtlich hat die Polizei den Feldversuch mit dem Anbau zum Zwecke der Inverkehrsetzung verwechselt. Die Polizei ist daher wie die aktuelle Politik der Lobbyarbeit der Pharmaindustrie auf den Leim gegangen, die eine sachliche Differenzierung zwischen CBD und Drogen verhindern will“ schließt Stromberger. Der Jungunternehmer Franz S. ist somit offenbar Opfer der Interessen der Politik und der Pharmaindustrie geworden und steht nun mit seinem vernichteten Feldversuch da.