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Veröffentlicht am 18.04.2018, 15:42

Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten der Becher des Mühlen Metts kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiger Fremdkörper im Produkt enthalten ist. Beim versehentlichen Verzehr kann von dem Fremdkörper eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen. Bei dem Fremdkörper handelt es sich um ein transparentes, dreieckiges Kunststoffteilchen mit etwa 1,1 cm Kantenlänge.

Bitte beachten

Mühlen Mett mit einem MHD ab 12.05.2018 sowie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.

Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle (0049 4403-66345) zu wenden.

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung der Produkte aus dem Handel bereits veranlasst. Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten.  Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind.

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Veröffentlicht am 18.04.2018, 15:42
Artikel-UPDATE am 18.04.2018, 16:09
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