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Veröffentlicht am 30.04.2018, 19:29
Einem 2000 geborenen Kochlehrling und einem 1997 geborenen Angestellten wird zur Last gelegt, im Februar 2018 in Klagenfurt durch Verwendung einer Schreckschussgaspistole einen Raub verübt zu haben, steht nüchtern im Verhandlungskalender des Landesgerichts Klagenfurt. Doch an diesem Samstagabend spielten sich dramatische Szenen in der Tankstelle ab.

Schuss löste sich

Der Raubüberfall gestalte sich für den 17-Jährigen alles andere als geplant. Nachdem die Angestellte, eine 39-jährige Frau aus Klagenfurt, die Kassenlade öffnete, holte der Kochlehrling eine Schreckschusspistole hervor, bedrohte damit die Angestellte und forderte die Herausgabe des Bargeldes. Die Angestellte schrie jedoch lautstark um Hilfe und wehrte sich heftig. Im Zuge dieser Auseinandersetzung löste sich ein Schuss aus der Schreckschusspistole. Der Tatverdächtige flüchtete daraufhin ohne Beute aus der Tankstelle. Bei der Auseinandersetzung erlitt die Angestellte leichte Verletzungen.

Der Täter und sein Komplize waren schnell gefasst

Die sofortig ausgelöste Alarmfahndung brachte Erfolg. Aufgrund eines Hinweises konnte der damalige Tatverdächtige in einem Lokal in Klagenfurt ausgeforscht und festgenommen werden. Das Motiv war wohl Geldmangel. Doch er war nicht der einzige. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte noch ein 20-jähriger Mann aus Klagenfurt ausgeforscht werden, der dem 17-Jährigen die Waffe zur Verfügung stellte und ihn in der Handhabung unterwies.

Außerdem verlangte er nach Angaben der Polizei im Fall einer erfolgreichen Tatausführung einen geringen Geldbetrag als Belohnung. Zudem machte der Mann, gegen welchen ein aufrechtes Waffenverbot besteht, bei ersten Einvernahmen diverse Falschaussagen und behauptete, dass ihm die Waffe vom 17-Jährigen gestohlen worden sei.

Urteil: Zwei Jahre unbedingte Haft

Der 17-jährige Lehrling wurde heute vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten, schweren Raubes zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat zwei Wochen geplant. Die Strafe für seinen 20-jährigen Komplizen lautete 30 Monate Haft, zehn davon unbedingt. Er war mehrfach vorbestraft.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 30.04.2018, 19:29
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