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Wirtschaft - Klagenfurt
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Wenn der Kollektiv nicht passt:

AK erstritt 7.000 Euro für Arbeiter

Klagenfurt – Nicht an die Kollektivvertragseinstufung eines Leiharbeiters hielt sich eine oberösterreichische Personalleasingfirma. Leidtragender war ein Arbeitnehmer, der ein dreiviertel Jahr in Klagenfurt beschäftigt war. Die AK erwirkte für ihn eine nachträgliche Einstufung als Facharbeiter und damit eine Lohnnachzahlung von rund 6.900 Euro brutto.

 1 Minuten Lesezeit (224 Wörter)

Da hat jemand bestimmt eine große Freude: Von April 2017 bis Jänner 2018 arbeitete ein Kärntner Leiharbeiter in der Warenannahme eines Klagenfurter Unternehmens. Entgegen dem Dienstvertrag, in welchem der Mann als angelernter Arbeiter eingestuft wurde, hatte der Mann beim Beschäftigerbetrieb die Aufgaben eines Facharbeiters. Im Zuge seiner Tätigkeit war er für die Warenannahme, Kontrolle und Reklamation zuständig.

Satte Differenz

Nachdem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde, wandte er sich zur Endkontrolle seiner Ansprüche an die AK in Feldkirchen. Heimo Rinösl, AK-Bezirksstellenleiter, erwirkte nach eingehender Prüfung des Dienstvertrages eine Neuberechnung der Löhne für den gesamten Zeitraum. „Die Tätigkeit auf Grund seiner Einstufung als Facharbeiter – gemäß dem geltenden Kollektivvertrag – brachte dem Mann eine Bruttodifferenz von rund 6.900 Euro!“, erklärt Rinösl.

Lieber mal zur Arbeiterkammer…

Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft in der Regel jährlich für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite aushandelt. Es handelt sich dabei um eine Mindestnorm. „Wir haben in Österreich eine 98-prozentige Abdeckung durch Kollektivverträge, die für die Einkommenssicherheit der Arbeitnehmer wichtig ist“, hebt AK-Präsident Günther Goach die Bedeutung hervor und betont: „Ohne Kollektivvertrag würden viele Menschen finanziell durch die Finger schauen. Die AK prüft im Bedarfsfall die Einhaltung dieser Verträge und verhilft Beschäftigten zu ihrem Recht!“