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Veröffentlicht am 16.05.2018, 20:07

Der 45-jährige Lenker aus Niederösterreich musste sich wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten, der 33-jährige Schiffsführer aus Kärnten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Der Strafrahmen für die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vorgeworfene grob fahrlässige Tötung des Lenkers beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vor.

Massive Schädelverletzungen

Der Verunfallte, ein 44-jähriger Unternehmer aus Niederösterreich, erlag laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Klagenfurt massivsten Schädel- und Weichteilverletzungen. Er wurde von der Schiffsschraube getroffen. Über den genauen Unfallhergang gibt es sehr unterschiedliche Aussagen. Zeugen am Ufer wollen gesehen haben, dass eine Person nach mehreren scharfen Kurven über Board ging. Danach soll beim Boot der Rückwärtsgang eingelegt worden sein. Der angeklagte Bootslenker sagte hingegen aus, das spätere Unfallopfer habe ihm ins Lenkrad gegriffen, woraufhin beide ins Wasser geschleudert worden wären. Die anderen Bootsinsassen waren zwei Freunde des Lenkers und der mitangeklagte Schiffsführer aus Kärnten. Alle gaben an, sie hätten den Sturz ins Wasser und den Griff ins Lenkrad nicht mitbekommen. Auch wer den Rückwärtsgang einlegte, will niemand gesehen haben.

Gutachten spielen große Rolle

Im Beweisverfahren gab es Gutachten von sechs gerichtlich bestellten Sachverständigen aus verschiedenen Fachgebieten  Eines davon stellte den Bootsunfall mithilfe mehrerer Messfahrten anhand einer komplexen Computersimulation dar. Großes Thema war am heutigen Tag das Gutachten sowie der Sachverständiger, der permanent von der Verteidigung angegriffen und seine Fähigkeiten in Zweifel gezogen wurden. Das zog sich über mehrere Stunden.

Das Urteil

10 Monate unbedingte Haft für den 45-jährigen Bootslenker und drei Monate bedingt für den  Bootsführer. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 16.05.2018, 20:07
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