5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 16.05.2018, 14:13

Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klage von Ex-STW-Vorstand Romed Karré gegen die Stadtwerke Klagenfurt vollinhaltlich abgewiesen. Dies gab heute Unternehmenssprecher Harald Raffer bekannt. Karré hatte von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Auszahlung seines befristeten Vertrages gefordert, nachdem er im Mai 2016 zurückgetreten war. “Das Urteil ist eine Bestätigung für unsere Rechtsmeinung und die damit verbundenen Entscheidungen. Wir nehmen es im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis”. Rechtsmeinung der STW war, dass die Bestellung des dritten Vorstandes als auch die Satzungsänderung auf sachliche Gründe zurückzuführen sind. Karré meinte, dass sich daraus “Unzumutbarkeiten” ergeben hätten. Der wahrscheinlichen Anrufung höherer Instanzen durch Karré würden die STW “gelassen entgegen sehen”, so Raffer.

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Veröffentlicht am 16.05.2018, 14:13
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