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Veröffentlicht am 21.05.2018, 10:31

“Die Bundesabgabenordnung sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabenbehörde das Hinausschieben des Zeitpunktes der Entrichtung der Abgaben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen kann”, erläutert Martin Zankl. Das heißt, es ist tatsächlich möglich, seine Steuern auch später zu bezahlen. Doch geht das immer?

Wann können Steuern später entrichtet werden?

Die Erteilung der Bewilligung liegt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, im Ermessen des Finanzamts. Wir fragen unseren Steuer-Experten von CONFIDA Villach, welche Voraussetzungen das sind: “Die sofortige (oder sofortige volle) Entrichtung der Abgaben muss für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden sein (z. B. wirtschaftliche Notlage) und die Einbringung der Abgaben darf durch den Aufschub nicht gefährdet sein”, erklärt er.

Hinweis: Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Vollstreckungshandlungen setzen. Stellt also vorab ein Ansuchen zur Zahlungserleichterung.

Vorsicht: Ihr müsst es dem Finanzamt selbst melden

Erfüllt ihr die oben genannten Voraussetzungen, müsst ihr die Initiative ergreifen und euch beim Finanzamt melden. “Das Ansuchen kann formlos gestellt und sollte spätestens am Fälligkeitstag eingebracht werden. Auch eine elektronische Einbringung über FinanzOnline ist möglich”, so Martin Zankl. Dass ihr euch gerade in einer Notlage befindet und einen Aufschub braucht, müsst ihr anhand eurer Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darlegen können.

Habt ihr euch fristgerecht beim Finanzamt gemeldet, fallen keine Säumnisgebühren an. Außerdem dürfen bis zur Erledigung des Ansuchens keine Einbringungsmaßnahmen bezüglich des beantragten Betrages gesetzt werden.

Stundungszinsen bei Zahlungserleichterung

Bewilligt die Behörde eine Zahlungserleichterung, so fallen Stundungszinsen in Höhe von aktuell 3,88 % von jenem Betrag an, der 750 Euro übersteigt. Dabei sind Stundungszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, nicht festzusetzen.

Zur Person

Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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Veröffentlicht am 21.05.2018, 10:31
Artikel-UPDATE am 23.05.2018, 16:31
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