5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 18.06.2018, 17:12

Bisher gab es für Magistrat-Mitarbeiter, die bei einer Freiwilligen Feuerwehr in Villach oder dem Bezirk Villach-Land tätig sind, bis zu fünf Tage pro Jahr Sonderurlaub für Fortbildungen. Künftig gilt diese Regelung geografisch uneingeschränkt. Das heißt, auch Magistrats-Mitarbeiter, die etwa in den Bezirken Spittal oder Klagenfurt-Land ihre Hilfsdienste versehen, können den Sonderurlaub konsumieren. „Freiwillige Feuerwehren sind für uns alle unverzichtbar“, sagt Bürgermeister Günther Albel. „Gerade die öffentliche Hand muss da mit Vorbildwirkung vorausgehen. In welcher Gemeinde ein Mitarbeiter bei der Feuerwehr arbeitet und vielleicht gerade Leben rettet, darf keine Rolle spielen.“

Sonderurlaub auch für Wasserretter

Zweite Neuerung: Dieser ausgeweitete Sonderurlaub wird nun erstmals über die Feuerwehr hinaus gewährt. Auch Mitglieder der Wasserrettung können die Regelung in Anspruch nehmen. „Die Einsätze dieser lebenswichtigen Einheiten nehmen von Jahr zu Jahr zu. Wir reagieren damit auf eine sich verändernde Situation“, erklärt Albel – und ergänzt: Sollte es künftig auch einen Bedarf bei anderen Rettungsorganisationen geben, was derzeit im Magistrat nicht der Fall sei, gebe es ein klares Bekenntnis der Stadtpolitik, auch für diese Fälle die Sonderurlaubs-Regelung zu beschließen.

Unberührt von dieser verbesserten Ausbildungs-Regelung bleiben konkrete Einsätze, wie etwa beim Großbrand der Firma “3M” in Villach-Ost. Diese Stunden werden Magistrats-Mitarbeitern wie bisher als Dienstzeit angerechnet.

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Veröffentlicht am 18.06.2018, 17:12
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