5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 15.07.2018, 18:52

Ziel der Aktionspläne ist es, schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz und den rechtlichen Umsetzungen der Bundesländer kann die Lärmbelastung in Österreich einheitlich erfasst werden. Diese Erkenntnis soll für einen besseren Schutz vor Umgebungslärm sorgen. Dabei ziehen die Bundesländer gemeinsam mit den Bundesministerien für Nachhaltigkeit und Tourismus, Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie Verkehr, Innovation und Technologie an einem Strang.

Wichtig:

In den Aktionsplänen werden Problemstandorte aufgedeckt und Schutzmaßnahmen geplant. Die geplanten Maßnahmen müssen aber jeweils der im Bundesland zuständigen Abteilung vorgelegt werden. Die entgültigen Entscheidungen, etwa bei den Autobahnen und Schnellstraßen, fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Für alle anderen Straßen in Kärnten ist das Amt der Kärntner Landesregierung zuständig.

Die Aktionspläne sind in verschiedene Teil-Pläne unterteilt. Während sich Teil-Aktionsplan 1 mit Maßnahmen gegen den Umgebungslärm auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen beschäftigt, gehen andere Teile gegen den Lärm neben Kärntens Eisenbahnschienen oder in der Nähe des Klagenfurter Flughafens vor. Die Bevölkerung hat dabei bei jedem Teil-Aktionsplan die Möglichkeit, Ideen und Bedenken in Form einer Stellungnahme Online und per Post abzugeben. Die Frist für Aktionsplan 1, “Autobahnen und Schnellstraßen”, endet bereits am Dienstag, dem 17. Juli 2018. Die genauen Informationen zu den Aktionsplänen findet ihr hier.

Stellungnahme:

Innerhalb der angegebenen Zeit besteht die Möglichkeit, schriftlich zum Entwurf des Aktionsplanes Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen können entweder per E-Mail an umgebungslaerm-strasse@bmvit.gv.at oder auf dem Postweg mit dem Kennwort „Umgebungslärm“ an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Abteilung IVVS1 Planung, Betrieb und Umwelt, Radetzkystraße 2, 1030 Wien gerichtet werden.

Etliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung

3.659 Kärntnerinnen und Kärntner sind nach aktuellen Berechnungen, wegen stark befahrener Autobahnen und Schnellstraßen, einem Umgebungslärm von über 60 Dezibel ausgesetzt. Das enspricht 0,7 Prozent, die eine dauerhafte Lärmbelästigung ertragen müssen. 60 Dezibel entspricht dabei etwa der Lautstärke eines Rasenmähers,  der in 10 Metern Entfernung benutzt wird. Neben der Errichtung von neuen Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwänden und –dämmen, werden auch im bestehenden Straßennetz Maßnahmen umgesetzt. Darunter etwa die Förderung von Lärmschutztüren/ -fenstern und eine Erneuerung der Fahrbeläge und von Lärmschutzwänden. In Kärnten sollen beispielsweise zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an Abschnitten der A10 Tauernautobahn realisiert werden.

Zur Erinnerung: Interessierte oder betroffene Bürgerinnen und Bürger können bereits Stellungnahmen zu dem ersten Teil der Aktionspläne, betreffend die Autobahnen und Schnellstraßen, einreichen. Das ist jedoch nur noch bis Dienstag, dem 17. Juli 2018 möglich.

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 15.07.2018, 18:52
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN