5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 23.07.2018, 10:52

Die neun Villacherinnen und Villacher, sowie Bürgermeister Günther Albel, sollen Wahlstimmen bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai falsch ausgezählt haben. Vorgeworfen wird den zehn Angeklagten falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Sie hatten mit ihren Unterschriften bestätigt, dass die Auszählung korrekt abgelaufen sei.

Strafausmaß heiß erwartet

Der Prozess findet am Donnerstag, dem 26. Juli 2018, und am Freitag, dem 27. Juli 2018, unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl am Landesgericht Klagenfurt statt. Es ist der erste strafrechtliche Prozess im Fall der Bundespräsidentenwahl und zieht somit großes mediales Intersse auf sich. Österreichweit wird, wie aus einem Bericht des Kurier hervorgeht, gegen 246 Personen ermittelt. Eine Entscheidung über das Strafmaß in den Verhandlungen in Klagenfurt könnte daher wegweisend für weitere Verhandlungen zu der Causa sein. Den Wahlbeisitzern, die vorsätzlich falsch beurkundet haben sollen, drohen bis zu drei Jahre Haft.

“Fakten sind unbestritten”

Bürgermeister Albel war für eine Stellungnahme, kurz vor dem Prozess, nicht erreichbar. In einem früheren Interview erklärte Wolfgang Kofler, Sprecher von Bürgermeister Günther Albel: “Den Strafantrag nehmen wir zur Kenntnis, wir werden vor Gericht unsere Sicht der Dinge darlegen. Die Fakten sind ja unbestritten.” Strafbedürfnis seitens der Republik sehe Kofler rechtlich nicht gegeben.

Die Bundespräsidentenwahl-Affäre

Über einen Zeitraum von sieben Monaten zog sich die Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016 hin. Nachdem Heinz-Christian Strache das erste Ergebnis der Stichwahl im April, bei dem Alexander Van der Bellen knapp vor Norbert Hofer lag, anfochte, kam es im Oktober zu einer österreichweiten Wahlwiedeholung. Grund für die Anfechtung war ein Verstoß bei der Handhabung der Briefwahlkarten und verfrühte Veröffentlichungen der Wahlergebnisse. Doch auch an dem Wahlwiederholungs-Termin am 4. Oktober 2016 gab es einige Probleme. Ein Problem bei der Herstellung der Briefwahlkarten machte eine erneute Verschiebung der Stichwahl unausweichlich. Erst am 4. Dezember 2016 konnte sich Alexander Van der Bellen mit 53,8% gegen Norbert Hofer durchsetzen und das Amt des österreichischen Bundespräsidenten übernehmen.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 23.07.2018, 10:52
Artikel-UPDATE am 23.07.2018, 11:25
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