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Veröffentlicht am 20.08.2018, 12:49

Was tun wenn man etwas gefunden hat? Findet man einen Gegenstand, der mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist – zum Beispiel die Kreditkarte oder Schlüssel – ist man als Finder laut fundamt.gv.at zur Rückgabe an den Verlustträger beziehungsweise zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Ehrlichkeit lohnt sich

Laut Fundamt werde ein Jahr lang alles aufbewahrt. Hat sich der Eigentümer nicht gemeldet, gehören die Fundgegenstände dem Finder. Außerdem können Finder auch oft auf einen Finderlohn hoffen – dann lohnt sich Ehrlichkeit wirklich. Als Finder hat man gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes – beispielsweise Fahrtkosten – sowie auf Finderlohn.

Finderlohn

Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt. Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind. Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert 2.000  Euro übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über 2.000 Euro liegt, halbiert.

Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen Datenbank erfasst – Verlorenes oder Gefundenes kann ganz einfach in der Online-Datenbank eingegeben werden.

Goldenes Armband gefunden

Ein Armband wurde von einem ehrlichen Finder im Klagenfurter Fundamt im Frühjahr abgegeben. Bei dem Fundgegenstand handelt es sich um ein goldenes Armband mit Brillanten. Der Wert des Armbandes beläuft sich auf circa 2.000 bis 3.000 Euro. Es wurde im Norden von Klagenfurt aufgefunden – wer vermisst solch ein wertvolles Armband?

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Veröffentlicht am 20.08.2018, 12:49
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