5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 21.08.2018, 15:23

Das Konkursverfahren wurde über den Antrag eines Gläubigers eröffnet. “Es wird nunmehr im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein”, erklärt der AKV-Europa. Die Schuldnerin haftet mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Forderungen der Gläubiger müssen bis zum 18. September angemeldet werden.

Die Schuldnerin gab an, dass der offene Betrag beglichen wird und das Lokal geöffnet bleibt. Aber noch ist nicht klar ob das Verfahren eingestellt wird, die Tanzbar geschlossen oder (mit einem Sanierungsplan) fortgeführt wird. Am 2. Oktober gibt es dazu einen Termin am Landesgericht Klagenfurt.

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Veröffentlicht am 21.08.2018, 15:23
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