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Unseriöses Angebot oder toller Schutz:

Werbung per Fax: Sind Radarwarner legal?

Villach / Klagenfurt – Blitzer-Apps am Smartphone und GPS-Radarwarner sind heutzutage sehr beliebt, weil man damit ganz leicht so manchem Bußgeld aus dem Weg gehen kann. Verlockende Angebote für Radarwarner landen aktuell in einigen Faxgeräten. Wer solch ein Gerät erwirbt, sollte aber wissen, dass dieses in Österreich illegal ist.

 2 Minuten Lesezeit (300 Wörter) | Änderung am 21.08.2018 - 20.42 Uhr

Vor Geschwindigkeitsmessungen wird im Radio oft gewarnt. Solche Meldungen sind legal und im Sinne der Polizei, denn diese sollen Verkehrsteilnehmer anregen, im Bereich dieser Radarfalle langsamer zu fahren. Doch wie sieht es mit der Verwendung von privaten Radarwarngeräten aus? Nicht jedes Gerät mit Radarwarnfunktion ist legal – bei der Verwendung solcher Helferlein kann man sich schnell strafbar machen. Vor allem im Urlaub kann es dann schon mal recht teuer werden.

Ankündigungsfunktion erlaubt

PKW, die über ein GPS-Navigationsgeräte verfügen, haben auch meistens die praktische POI-Funktion (Points of Interest). Manche Geräte mit solcher Funktion können auch vor bekannten Radarstandpunkten warnen. “GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als “Ankündigungsfunktion” sind in Österreich erlaubt. […] Verboten sind allerdings Radarwarngeräte, die mittels Funkwellen aktive Radaranlagen aufspüren“, heißt es auf der Homepage des ÖAMTC. Die Höhe der Strafe bei Verwendung solcher Geräte beläuft sich in Österreich auf 4.000 Euro.

Teurer wird es im Ausland

In Deutschland und der Schweiz sind solche Geräte illegal, egal ob die warnenden Geräte mobil oder fest installiert sind. Dazu gehören Navigationssysteme und Mobiltelefone mit einer Radar-Warn-POI. Laut ÖAMTC seien auch Gerätekombinationen eines GPS-Gerätes mit einem Handy oder einem Notebook mit Warnfunktion untersagt. In der Schweiz drohen Strafen in Höhe von mindestens 200 Euro, in Deutschland beträgt das Bußgeld mindestens 75 Euro. Beamte dürfen solche Warngeräte sicherstellen und vernichten – also auch das geliebte Smartphone!

Verboten ist die Verwendung der Geräte außerdem in Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Irland, Mazedonien, Slowakei, Weißrussland und Zypern. Unsicher ist die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien.

Vor dem Kauf oder Einsatz des Gerätes – und vorallem bei Reisen ins Ausland – sollte also unbedingt die aktuell geltende Rechtslage des Landes bezüglich solcher Radarwarndienste eingesehen werden.

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