Bereits 2016 war das Aus der Halogenlampe eigentlich besiegelt. Damals gab es jedoch eine Fristverlängerung, die nun endgültig ausläuft. Mit dem EU-Stufenplan (auch bekannt als “Ökodesign-Verordnung”) soll Energie gespart werden. Dieser hat sechs Stufen – die letzte davon wird ab September umgesetzt.
Es gibt Ausnahmen
Ab dem 1. September 2018 gilt nun, dass alle Lampen mit ungebündeltem Licht mindestens die Energieeffizienzklasse B aufweisen müssen. Faktisch bedeutet das das Aus für alle Hochvolt-Halogenlampen. Die meist birnen- und kerzenförmigen Leuchten der Energieklasse D werden also bald aus den Regalen verschwunden sein. Energiesparlampen und LEDs dienen als Ersatz. Ausnahmen soll es aber für Flutlichter, platte Spotlampen (z.B. für Deckenstrahler) und Halogenlampen in Schreibtischlampen geben. Restbestände dürfen weiterhin verkauft werden.
Hintergrund ist diese EU-Verordnung.