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Veröffentlicht am 06.09.2018, 11:13

Die Aufgabe eines Kinderarztes ist es eigentlich, sich um die jungen Patienten zu kümmern und ein Vertrauen zu ihnen aufzubauen. Ein Mediziner soll diese Position im Jahr 2016 ausgenutzt haben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat der Mann zu dieser Zeit einen zwölfjährigen Buben während einer Untersuchung sexuell missbraucht. Heute beginnt der Prozess gegen den Angeklagten am Landesgericht Klagenfurt.

Angeklagter streitet Vorwürfe ab

Der Mediziner streitet die Vorwürfe ab und wird sich im Zuge des Prozesses nicht schuldig bekennen. Er gibt an, bei dem jungen Patienten eine normale Genitaluntersuchung durchgeführt und keinen Missbrauch begangen zu haben.

Vorfall wurde erst bei erneutem Spitalbesuch bekannt

Der Vorfall trug sich bereits im Jahr 2016 zu. Der damals zwölf Jahre alte Bub war wegen Bauchschmerzen im Klinikum Klagenfurt. Die Mutter gab einer Mitarbeiterin gerade Daten an, während der Zwölfjährige außer Sichtweite hinter einem Paravent von dem Angeklagten untersucht wurde.

Bei einem erneuten Spitalbesuch, ungefähr eineinhalb Jahre später, verhielt sich der Bub auffällig als er den Angeklagten sah. In der Anklage wird beschrieben, dass der Junge die Hand seiner Mutter ergriff, sich verkrampfte und versuchte, sich hinter einem Vorhang zu verstecken. Außerdem wollte er nicht von einem Mann untersucht werden.

Verdächtigungen gibt es schon länger

Auf ein ungemessenes Verhalten des Kinderarztes wurde schon vorher hingewiesen. Dem Krankenhaus lagen zum Beispiel anonyme Hinweise vor, außerdem gab es immer wieder Beschwerden von Mitarbeitern. Ende 2017 wurde der Kinderarzt fristlos aus dem Klinikum Klagenfurt entlassen.

Bei dem heutigem Prozess werden der Angeklagte und die wichtigsten Zeugen befragt. Ein endgültiges Urteil erwartet man sich nach dem ersten Verhandlungstag noch nicht.

Update: Mediziner freigesprochen

Bereits heute, Donnerstag, wurde das Urteil gefällt. Laut dem ORF, wurde der Mediziner freigesprochen. Gutachter befanden die Untersuchung als medizinisch notwendig. Somit hat sich der Tatverdacht nicht erhärtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 06.09.2018, 11:13
Artikel-UPDATE am 06.09.2018, 18:09
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