140 Euro für 3 Kontake: Konsumentenschutz hilft bei Singlebörse
Das Geschäft mit der Liebe
Kärnten – Den zukünftigen Partner fürs Leben über das Internet zu finden, ist nicht garantiert. Hingegen garantierte eine Online-Partnervermittlungsbörse einer Kärntnerin fünf Partnerkontakte – innerhalb von sechs Monaten – zu verschaffen. Die Dame war unzufrieden und meldete sich nach vier Tagen ab. 141 Euro sollte sie dafür bezahlen. Die Arbeiterkammer Kärnten schritt ein.
Nach einer viertägigen Mitgliedschaft und unzufriedenen Ergebnissen entschloss Frau P. sich bei der Online-Plattform abzumelden. „Nach bereits bezahlten 235 Euro bot die Partnervermittlungsbörse an, 94 Euro zurückzuzahlen und einen sogenannten Wertersatz von 141 Euro für eine Mitgliedschaft von vier Tagen einzubehalten“, erklärte AK-Konsumentenschützerin Angelika Wurzer.
3 Kontakte, 141 Euro
Die Begründung des Unternehmens zum berechneten Wertersatz lautete nach Angaben der Arbeiterkammer Kärnten, dass die Konsumentin drei bestätigte Kontakte bekam, welches eine 60-prozentige Erfolgsquote ergab. Frau P. wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten: „Die Berechnung unter Berücksichtigung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, kurz FAGG, ist als völlig überzogen zu betrachten“, so Wurzer. Nach Einschreiten der AK wurden Frau P. auch die restlichen 141 Euro zurückerstattet.
Rücktritt bei Online-Geschäften innerhalb von 14 Tagen erlaubt
Einen sogenannten „Wertersatz“ kann eine Partnerbörse für das Ausprobieren der Dienstleistung verlangen. „Diese Wertersatz-Kosten begründen die Betreiber der Partnerbörsen mit der Kontaktgarantie, die jedoch das Oberlandesgericht Wien (nicht rechtskräftig) als Bemessungsgrundlage als unzulässig erklärte“, meinte Wurzer und rät: „Betroffene sollten sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden“.
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