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Politik - Klagenfurt
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Testphase endet zum 31. Oktober

Germ: Alkohol­verbot zeigt Wirkung

Heiligengeistplatz – Seit 1. April gilt die Testphase für ein Alkoholverbot am Heiligengeistplatz in Klagenfurt. Immer wieder gab es dort Beschwerden von Anrainern und ansässigen Unternehmern. Zum 31. Oktober endet die Testphase. Stadtrat Wolfang Germ (FPÖ) meint, das Verbot habe sich bewährt und will es beibehalten.

 2 Minuten Lesezeit (331 Wörter)

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Das Alkoholverbot kommt

Im Februar einigten sich SPÖ und ÖVP darauf, eine Testphase für ein Alkoholverbot am Heiligengeistplatz durchzuführen. Gefordert wurde ein solches im Vorfeld neben Anrainern und Unternehmern auch von der FPÖ. In Absprache mit dem Stadtpolizeikommando und dem Ordnungsamt entschied man sich schließlich für eine Testphase von April bis Ende Oktober. Nicht mehr lange also. Zurück zu alten Verhältnissen? Stadtrat Germ stellt in einer Aussendung schon einmal die ersten Weichen für die Beibehaltung des Verbots.

“Alltag hat sich normalisiert”

“Die seit April 2018 eingeführte Testphase eines Alkoholverbotes am Heiligengeistplatz hat sich absolut bewährt”, stellt Germ in einer Aussendung fest. Der gesellschaftliche Alltag rund um den Platz und seinen umliegenden Geschäften habe sich normalisiert. „Das verhängte Alkoholverbot hat sich als richtige Maßnahme erwiesen und dient der öffentlichen Sicherheit. Es gab dort massive Beschwerden von Anrainern, Geschäftstreibenden und dort ansässigen Ärzten. Auch die unmittelbare Nähe zur Ursulinenschule sowie Kindergarten und auch der Heiligengeistkirche machte die Maßnahme notwendig“, sagt Germ. Nach dem Ende der Testphase will man daher für ein dauerhaftes Alkoholverbot am Heiligengeistplatz eintreten.

Diese Ergebnisse soll die Testphase liefern

Verbessert sich die Situation? Verlagert sich das Geschehen nur auf einen anderen Platz? Welche Maßnahmen sorgen am besten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger? All das soll in der Testphase – in welche Streetworker und Sozialarbeiter eingebunden sind – geprüft werden.

Warum? Nun, für ein dauerhaftes “Alkoholkonsumationsverbot” verlangt der Verfassungsgerichtshof Erhebungsergebnisse, die die Notwendigkeit und die Eignung eines solchen Verbots belegen. Gastronomie und Veranstaltungen sollen bei einem Verbot übrigens ausgenommen werden, hieß es im Februar von Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler (SPÖ). In sämtlichen öffentlichen Parkanlagen innerhalb der Ringe besteht bereits seit 2007 ein Alkoholverbot.

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