5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 25.09.2018, 10:41

Ein Hotelzimmer, direkt gelegen über dem Entsorgungszentrum des Hotels, machte einem Paar aus Klagenfurt den Urlaub nicht gerade „schmackhaft“. Aufgrund des Gestankes war an Lüften nicht zu denken und auch die Balkonnutzung deshalb unattraktiv. Nach drei Tagen konnte das Zimmer gewechselt werden. Wieder war Pech im Spiel. Ein Rohrbruch im darüber gelegenen Hotelzimmer, ließ Wasser ins Bad tropfen. Und dem nicht genug: Wegen der hohen Luftfeuchtigkeit musste der Klagenfurter seine beiden Hörgeräte in einer Trocknungsbox aufbewahren. Beim Säubern des Hotelzimmers durch das Personal, ging jedoch einer der beiden Hörbehelfe im Wert von fast 3.000 Euro verloren. Das Paar reklamierte sofort; an der Rezeption, wie auch beim Reiseveranstalter selbst.

Reisegutschein über 100 Euro?

Der Erfolg der Beanstandung war mäßig. Ein Reisegutschein im Wert von 100 Euro wurde dem Paar als Entschädigung angeboten. Daraufhin wandten sich die Klagenfurter an den Konsumentenschutz der AK Kärnten. Angelika Wurzer, AK-Konsumentenschützerin erklärt den weiteren Verlauf: „Wir haben den Reiseveranstalter mit der Mängelliste konfrontiert. Zusätzlich war es uns natürlich ein Anliegen, dass der Mann eine Entschädigung für das verloren gegangene Hörgerät bekommt.“

Der Ausgang: Dem Klagenfurter wurde eine Kulanzlösung angeboten, die er akzeptierte. Für das Hörgerät wurde ein Zeitwert von 500 Euro Entschädigung bezahlt und aus dem Reisegutschein wurde schlussendlich eine Barablöse im Wert von 100 Euro.

Kontakt

In Konsumentenschutz-Fragen stehen die AK-Experten zur Verfügung: 050 477-2000

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Veröffentlicht am 25.09.2018, 10:41
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