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Politik
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3.600 Hundebisse in Kärntner Krankenhäusern behandelt

Nach Hunde­attacken: Kinder sollen sensibilisiert werden

Kärnten – Im September wurde ein einjähriger Bub in Wien von einem Rottweiler in den Kopf gebissen. Knapp drei Wochen danach erlag er seinen Verletzungen. Seitdem wird heftig diskutiert: Über Alkoholgrenzen beim Gassigehen, schärfere Gesetze und Beißkorbpflichten. Das Land Kärnten startet nun eine Initiative und will bereits Kinder frühzeitig für den richtigen Umgang mit Hunden sensibilisieren.

 4 Minuten Lesezeit (521 Wörter)

3600 Hundebisse wurden vergangenes Jahr in den Kärntner Krankenhäusern behandelt, insgesamt dürfte die Zahl an Hundebissen noch weit höher sein. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Zwischenfällen und Attacken. In den allermeisten Fällen liegt der Grund dafür im Fehlverhalten des Hundebesitzers und oder im unwissentlich falschen Umgang in der Begegnung mit Hunden.

Alkoholgrenzen beim Gassigehen?

Verschiedenen Medienberichten war im September zu entnehmen, dass die 48-jährige Hundehalterin zum Zeitpunkt der tödlichen Attacke des Hundes auf den Buben in Wien 1,4 Promille Alkohol im Blut gehabt haben soll. Der Hund riss sich los und stürzte sich auf den Jungen. Das rief auch die hiesige Politik auf den Plan, Forderungen nach Alkoholgrenzen wurden z. B. in Klagenfurt durch Vizebürgermeister Christian Scheider (FPÖ) laut. Auch im Klagenfurter Stadtsenat wurde das Thema diskutiert. Es gibt nun Überlegungen, für gewisse Hunderassen eine Beißkorbpflicht zu erlassen. Grundsätzlich war man sich im Senat einig, dass etwas geschehen muss. Bürgermeisterin Mathiaschitz (SPÖ) lässt daher nun Richtlinien ausarbeiten, um in weiterer Folge eine entsprechende Verordnung zu erlassen, berichteten wir vor wenigen Tagen.

Kindergärten und Volksschulen sollen besucht werden

In Kärnten will Landeshauptmann Peter Kaiser gemeinsam mit Tierschutzreferentin Beate Prettner und den für das Landessicherheitsgesetz, in dem die Haltung von Hunden geregelt ist, zuständigen Landesrat Daniel Fellner mit einer neuen Initiative „die Bevölkerung im richtigen Umgang und in der richtigen Begegnung mit Hunden sensibilisieren“. Sie wollen gemeinsam mit Rettungs- und Diensthundestaffeln flächendeckend Kindergärten und Volksschulen besuchen. „Oft wissen weder Kinder noch Erwachsene, wie sie Hunden angemessen begegnen und mit ihnen umgehen sollen. Unabhängig von der Rasse kann es dann dazu kommen, dass sich das Tier erschreckt und zubeißt. Daher wollen wir den Kindern und über sie auch den Eltern zeigen, was man selbst tun kann, damit der Umgang mit dem besten Freund des Menschen möglichst gefahrlos verläuft“, erklärt Kaiser.

Welche Vorschriften gelten?

In der aktuellen Debatte um Hunde-Verbote, Gebote und Gesetze verweisen Kaiser, Prettner und der dafür zuständige Landesrat Daniel Fellner darauf, dass das Kärntner Landessicherheitsgesetz bereits konkrete Vorschriften für Hundehalter vorsieht. Darin ist u.a. in Paragraph 8 festgehalten, dass für alle Hunde auf öffentlichen Plätzen entweder Leinen- oder Maulkorbpflicht besteht (Punkt 1) und für bissige Hunde sowohl Leinen als auch Maulkorbpflicht (Punkt 2).

Wird das Gesetz geändert?

„Experten wurden bereits beauftragt, konkrete Maßnahmen für eine Adaptierung des Gesetzes auszuarbeiten. Dazu gibt es laufend Gespräch, u. a. über die Frage, wie sinnvoll oder nicht sinnvoll die Erstellung einer Liste mit speziellen Hunderassen ist“, so Fellner und Prettner. Gemeinsam spricht man sich deutlich dafür aus, dass alle Hundebesitzer in jedem Fall eine verpflichtende Grundausbildung für das richtige Führen des Hundes zu absolvieren haben sollten. „Die meisten Hundebesitzer machen das jetzt schon aus Verantwortungsbewusstsein von sich aus. Dennoch sollte es unabhängig von der Rasse eine Verpflichtung für alle Hundebesitzer geben.“ Ziel einer gesetzlichen Vorschreibung müsse jedenfalls sein, eine praktikable und umsetzbare Lösung anzubieten und zukünftig Gefährdungssituationen möglichst hintanzuhalten.

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