5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 16.10.2018, 08:57

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf zudem 26.400 Euro nicht überschreiten.

Auch Lehrlinge können Antrag stellen

Auch Lehrlinge können für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Berufstätige Abendschüler haben ebenso einen Anspruch auf einen Zuschuss. Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der AK stellen.

Infos und Formulare

Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.

Nähere Infos unter: arbeitnehmerfoerderung.at oder Telefon 050 477-4003

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Veröffentlicht am 16.10.2018, 08:57
Artikel-UPDATE am 16.10.2018, 10:05
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