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Veröffentlicht am 22.10.2018, 18:10

“Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von 125 Euro pro Monat und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe”, erklärt uns CONFIDA Villach Geschäftsführer Martin Zankl. Pro Jahr kommt also die stolze Summe von 1.500 Euro zusammen, um die ihr eure Steuerlast direkt drücken könnt. Selbst für volljährige Kinder beträgt der Absetzbetrag noch 500 Euro jährlich.

Wie kann der Familienbonus aufgeteilt werden?

“Der Familienbeihilfenberechtigte oder dessen (Ehe)Partner können wahlweise den Familienbonus Plus zur Gänze in Anspruch nehmen. (Ehe)Partner können den Familienbonus Plus aber auch je zur Hälfte von der Steuer abziehen”, so Steuerexperte Zankl.

Er ergänzt: “Wenn der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, so kann entweder der Familienbeihilfenberechtigte oder der Steuerpflichtige, dem der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, den Familienbonus Plus zur Gänze oder beide je zur Hälfte absetzen.” Im Rahmen einer Übergangsfrist von drei Jahren könne der Familienbonus Plus auch im Verhältnis 1.350 Euro / 150 Euro aufgeteilt werden, wenn ein Elternteil überwiegend für die bisher steuerlich begünstigte Kindesbetreuung aufkommt.

Mit Einführung des Familienbonus Plus werden der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von bestimmten Kinderbetreuungskosten gestrichen. Für Kinder, die in anderen EU/EWR-Ländern oder der Schweiz leben, werden die Beträge auf das Preisniveau im Ausland jährlich angepasst. Für Kinder in Drittländern steht kein Familienbonus zu.

Berücksichtigung während Lohnverrechnung ab 2019 möglich

Der Familienbonus Plus kann entweder vom Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung ab 2019 oder erst bei der Arbeitnehmerveranlagung auf Antrag für das Jahr 2019 berücksichtigt werden.

Alleinverdiener oder -erzieher?

Für Alleinverdiener- und Alleinerzieher mit geringem Einkommen wird ein Kindermehrbetrag von bis zu 250 Euro Einkommensteuer pro Kind und Jahr erstattet werden, wenn die Einkommensteuer vor Berücksichtigung aller zustehenden Absetzbeträge unter 250 Euro ausmacht. Der Kindermehrbetrag steht allerdings nicht zu, wenn mindestens 330 Tage Sozialleistungen wie insbesondere Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen wurde.

Zur Person

Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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Veröffentlicht am 22.10.2018, 18:10
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