5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 29.01.2019, 16:16

Jungfamilien erhalten ab 1. Jänner 2019 12.000 Euro Förderung statt der ursprünglichen 10.000 Euro. Für jedes Kind wird zusätzlich ein Bonusbetrag von 1.000 Euro ausgezahlt. Der Bonusbetrag für Bauen im strukturschwachen ländlichen Raum wird von 5.000 auf 7.000 Euro angehoben. Für niedrige Einkommen werde eine Zusatzförderung von 3.000 Euro ausgezahlt, erklärte heute Wohnbaureferentin Gaby Schaunig.

Außerdem wurde der Häuslbauerbonus von 7.000 Euro auf 12.000 Euro angehoben; bis zu 15.000 Euro werden ausgezahlt, wenn es sich um ein Niedrigstenergiegebäude handelt.

Wohnbauförderungskredit: Zinsen werden gesenkt

Als zusätzlichen Anreiz für den Bau des ersten Eigenheimes werden die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten von 1 % auf 0,7 % gesenkt und ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau beim Förderansuchen wurde umgesetzt: So ist es in Zukunft nicht mehr notwendig, den Grundbuchauszug anzufordern – Sachbearbeiter drucken diesen aus. Sowohl die Zinssenkungen als auch die bürokratische Vereinfachung bei Anträgen gelten nicht nur für Eigenheime, sondern auch für den Erwerb von Eigentumswohnungen direkt vom Bauträger. Die preisindexierte Anpassung des höchstzulässigen Kaufpreises bei Eigentumswohnungen wird von 2.500 Euro/m² auf 2.750 Euro/m² Wohnnutzflächen angehoben bzw. auf 3.000 Euro/m², wenn die Wohnungen im klima:aktiv Standard (mindestens Stufe Silber) errichtet wurden.

Höhere Förderungen bei Sanierungen

Mit 1. Jänner 2019 wurde die Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen von 30 auf 35 Prozent angehoben. Im Rahmen der Aktion “Raus aus den fossilen Brennstoffen” wird der Zuschuss für den Austausch von Heizungsanlagen von fossiler auf erneuerbare Energie in Eigenheimen von 3.000 auf 6.000 Euro verdoppelt. Die Förderung für Solaranlagen wird von 3.150 auf 3.750 Euro angehoben, für Photovoltaikanlagen gibt es in Zukunft 2.400 statt 1.400 Euro und zudem wird eine völlig neue Förderung ins Leben gerufen: 2.000 Euro Zuschuss für den erstmaligen Einbau eines Solarstromspeichers.

Eine umfassende energetische Sanierung wird nun auch mit einem fossilen Heizsystem – wie einer Ölheizung – gefördert, unter der Bedingung, dass der Kessel nicht älter als 15 Jahre ist bzw. bei Elektroheizungen, wenn der Co2 Wert unter 30 kg/m² liegt.

Förderung für Barrierefreiheit

Ebenfalls angehoben werden die förderbaren Kosten zur barrierefreien äußeren Erschließung und zur Barrierereduzierung von 8.000 auf 12.000 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus. Im mehrgeschossigen Wohnbau wird erstmals eine Förderung für die barrierefreie Erschließung des Stiegenhauses eingeführt – 10.000 Euro erhalten Bauvereinigungen, 6.000 Euro erhalten Mieter bei Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung (bzw. Nachweis eines Pflegegeldbezuges, Pflegestufe 3). “Es soll den Menschen so lange es geht ermöglicht werden, in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben”, begründete Schaunig diesen Fokus. Generell wird die maximal zulässige Wohnnutzfläche bei Zu-, Um- und Einbau von Wohnungen in Bestandsobjekten auf 200 m² erweitert.

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Veröffentlicht am 29.01.2019, 16:16
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