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Wirtschaft - Villach
© pixabay / fb finkensteiner nudelfabrik

Strafverfügung für Nudelhersteller

Von fehlenden Buchstaben und einer Sanduhr

Finkenstein – Die Finkensteiner Nudelfabrik soll eine Strafe zahlen. Grund ist die Beschriftung auf der Nudelverpackung. Beanstandet wird unter anderem ein fehlendes "s" und das Symbol einer Sanduhr, das die Kochzeit angeben soll - ohne jedoch das "Kochen" explizit zu erwähnen.

 4 Minuten Lesezeit (493 Wörter)

Im Oktober zog die Lebensmittelaufsicht in einem Betrieb in Tirol zufällig ein Produkt der Finkensteiner Nudelfabrik aus dem Regal. Am Mittwoch dieser Woche folgte die Strafverfügung für den Nudelhersteller. Die Verpackung würde nicht den “einschlägigen Kennzeichnungsbestimmungen” einer EU-Verordnung entsprechen. Beim Unternehmen sorgt das Schreiben für Unverständnis, auf Facebook geht man in die Offensive.

Volleier, Tippfehler und Sanduhr

“Hiermit frage ich mich, ob man durch solche Auflagen nicht die menschliche Fähigkeit des Denkens untergräbt”, schreibt die Finkensteiner Nudelfabrik auf ihrer Facebook-Seite. Die Beanstandungen muten teilweise durchaus kurios an. Auf der Verpackung wurde zum Beispiel angegeben, dass „4VOLLEIER/kg (20%)” enthalten seien. Mengenmäßige Angaben seien aber “ausschließlich in Prozent anzugeben”.  Die Angabe der “Volleier pro Kilogramm” wird also vermutlich bald von der Verpackung verschwinden.

Zudem beanstandet die Behörde, die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Aufbewahrungsbedingung („Bei Raumtemperatur trocken und lichtgeschützt lagern”) wären “nicht in unmittelbarer Nähe zueinander angebracht.” Zwischen den beiden Angaben befindet sich ein Strichcode und die Chargennummer, wie auch auf einem Bild zu sehen ist, das die Nudelfabrik zu ihrem Facebook-Beitrag hochgeladen hat. Bei der Pflichtangabe „Mindestens haltbar bis” fehle außerdem der Buchstabe „s”.

Auch beim dritten Beanstandungspunkt herrscht Unverständnis. Die Kochzeit wird auf der Verpackung durch eine Sanduhr symbolisiert. Ein Hinweis auf den Kochvorgang fehle jedoch laut Behörde. “Ist es nicht allgemein bekannt, dass man Teigwaren in kochendem Wasser kocht?”, entgegnet das Finkensteiner Unternehmen dazu.

Auszug Strafverfügung

Folgende verpflichtende Angaben entsprachen nicht den Anforderungen:

  • Die Angabe in der Zutatenliste war in Form von „4VOLLEIER/kg (20%)” angebracht, obwohl mengenmäßige Angaben ausschließlich in Prozent anzugeben sind.
  • Die Angabe „Mindestens haltbar bis 21.03.2020″ als auch die Aufbewahrungsbedingungen („Bei Raumtemperatur trocken und lichtgeschützt lagern”) waren nicht in unmittelbarer Nähe zueinander angebracht; Auf der vorliegenden Packung fehlt bei der Pflichtangabe „Mindestens haltbar bis” der Buchstabe „s”.
  • Die Angabe „8-10 Minuten” war in Verbindung mit dem Symbol einer Sanduhr angebracht, jedoch geht kein Hinweis auf den Kochvorgang bzw. die Temperatur hervor (Bsp.: „Zubereitung: 8-10 Minuten in kochendem Wasser” oder „Kochzeit: 8-10 Minuten”, etc.).

Gespräch wird gesucht

“Natürlich wird die Finkensteiner Nudel Fabrik die damit verbundene Strafe bezahlen und die Korrekturen vornehmen”, heißt es auf Facebook weiter. Über 600 Euro beträgt die Strafe. Generell besteht aber die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Ausgestellt wurde die Strafverfügung von der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land. Auf diese will die Geschäftsführerin Katharina Gregori nun auch zugehen, um die Details zu klären. Schließlich müssten laut ORF-Informationen rund 10 Tonnen Nudeln umverpackt werden. Das wäre noch einmal mit Kosten von tausenden Euro verbunden.

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