5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 20.02.2019, 15:15

LHStv.in Schauing unterstrich vor allem die familienfreundliche Ausgestaltung der Richtlinien und fasste die wesentlichen Punkte zusammen: „Jungfamilien erhalten 12.000 Euro Förderung statt der ursprünglichen 10.000 Euro. Für jedes Kind wird zusätzlich ein Bonusbetrag von 1.000 Euro ausgezahlt. Der Bonusbetrag für Bauen im strukturschwachen ländlichen Raum wurde von 5.000 auf 7.000 Euro angehoben. Für niedrige Einkommen wird eine Zusatzförderung von 3.000 Euro ausgezahlt“, so Schaunig.

Der Häuslbauerbonus wurde von 7.000 Euro auf 12000 Euro angehoben; bis zu 15.000 Euro werden ausgezahlt, wenn es sich um ein Niedrigstenergiegebäude handelt. „Als zusätzlichen Anreiz für den Bau eines Eigenheimes werden die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten von 1% auf 0,7% gesenkt – und zwar mit einem fixen Zinssatz für 20 Jahre“, führte Abteilungsleiterin Fritzl weiter aus.

Änderungen für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen

Zudem wurde mit 1. Jänner 2019 die Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen von 30 auf 35 Prozent angehoben. Der Zuschuss für den Austausch von Heizungsanlagen von fossiler auf erneuerbare Energie in Eigenheimen wurde von 3.000 auf bis zu 6.000 Euro verdoppelt. Die Förderung für Solaranlagen wurde von 3.150 auf bis zu 3.750 Euro angehoben, für Photovoltaikanlagen gibt es in Zukunft bis zu 2.400 statt 1.400 Euro und zudem wurde eine völlig neue Förderung ins Leben gerufen: 2.000 Euro Zuschuss für den erstmaligen Einbau eines Solarstromspeichers.

“Praktikable Förderungen für die Wohnrealitäten von heute”

„Im Wesentlichen geht es uns darum, praktikable Förderungen und Unterstützungen des Landes für die Wohn- und Lebensrealitäten von heute zu schaffen. Das bedeutet die Fokussierung auf günstige, erneuerbare Energie im Sinne der Umwelt und der Sparsamkeit“, erläuterte LHStv.in Schaunig, die in diesem Zusammenhang auf den immensen Wert von Beratungen und Begleitungen beim Bauen und Sanieren hinwies – seit der Neufassung des Wohnbauförderungsgesetzes 2017, auch Teil der Wohnbauförderung.

Beratung auf der Messe möglich

Die geänderten und optimierten Richtlinien finden sich auch in den neu aufgelegten Broschüren zur Wohnbauförderung 2019, die ebenfalls präsentiert wurden und am Messestand des Landes Kärnten (Messehalle 5 – Stand A 13) erhältlich sein werden. Kompetente Expertinnen und Experten aus der Wohnbauabteilung des Landes werden während der gesamten Messe mit Rat und Auskunft zur Verfügung stehen, wie Abteilungsleiterin Fritzl betonte.

FPÖ fordert mehr Unterstützung für die Häuslbauer

Für FPÖ-Chef Klubobmann Gernot Darmann seien diese Förderungen dennoch zu wenig: „Kärnten muss wieder zu einem Land der Häuslbauer werden. Aufgrund der unattraktiven und zu komplizierten Landesförderung ist die Unterstützung für den Hausbau und den Kauf einer Eigentumswohnung von der Kärntner Landesregierung praktisch abgeschafft worden“, erklärt Darmann in seiner aktuellen Aussendung. Die FPÖ fordert deshalb, „dass Kärntner, die sich den Traum eines Eigenheims verwirklichen wollen, wieder attraktiv unterstützt werden“ so der FPÖ-Chef. Seit Jahren bringe die FPÖ immer wieder Verbesserungsvorschläge zum Thema Wohnen und Häusl bauen ein. „In den geänderten Wohnbau-Richtlinien wurden diese teilweise berücksichtigt, aber für Häuslbauer und Wohnungskäufer gibt es weiterhin viel zu wenig Unterstützung“, so Darmann.

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Veröffentlicht am 20.02.2019, 15:15
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