5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 07.03.2019, 16:22

Als Grund für die Mieterhöhung soll im Schreiben der BUWOG ein “Annuitätensprung für das Wohnbaudarlehen” angeführt sein. Bezüglich des Termins für diesen Sprung war die Frau gegenteilig informiert und wandte sich an die Arbeiterkammer. Der AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer sagt: „Wir haben von der BUWOG eine Stellungnahme angefordert, auf Basis welcher Grundlage die Mietzinserhöhung beruhen soll – der Annuitätensprung ist mit 2021 festgesetzt und kann nicht der Grund sein. Außerdem haben wir die Vermietergesellschaft aufgefordert, vor Erreichen des Annuitätensprunges den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit des Wohnbaudarlehens beim Land Kärnten zu stellen. Damit kann eine Mietpreissteigerung größtenteils abgefedert werden.“

Um 2,61 Euro netto je Quadratmeter und Monat sollte die Miete eigentlich angehoben werden. Die BUWOG soll sich aber laut Arbeiterkammer entgegenkommend gezeigt haben – und “nur” eine Erhöhung von 1,33 Euro pro Quadratmeter angekündigt haben. Für die Mieterin aus Velden wären das pro Monat Mehrkosten von knapp 114 Euro gewesen.

AK ruft auf: Betroffene Mieter sollen sich melden

Eine Rückmeldung der BUWOG sei laut Arbeiterkammer einstweilen ausständig. „Wir erwarten im vorliegenden Fall, dass die Miete bis 2021 gleichbleibt. Ob die BUWOG den Verlängerungsantrag stellt, bleibt abzuwarten“, erklärte Tschamer. AK-Präsident Goach hält fest: „Wo kein Kläger, da kein Richter – wenn diese Dame nicht aufmerksam gewesen wäre und sich gemeldet hätte, hätte sie bereits ab März zu Unrecht die erhöhte Miete bezahlt.“ Goach geht von weiteren Betroffenen aus und ruft diese dazu auf, sich beim AK-Mietrecht zu melden: „Die besagte Wohnanlage beheimatet mehrere Baustufen. Wir wissen nicht, wie es um die anderen Häuser steht. Im Zweifelsfall gilt: Rufen Sie uns an.“

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Veröffentlicht am 07.03.2019, 16:22
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