5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 15.03.2019, 14:55

Im Feber 2018 sind in einem Stall in Hüttenberg mehrere Kühe verhungert. Der Rinderhalter hat damals als Grund Überforderung angegeben. Sowohl der gepachtete Stall in Hüttenberg als auch im Hauptbetrieb im Görtschitztal waren stark verunreinigt. 32 Kühe mussten darin leben. „Als das Gericht im Vorjahr den Rinderhalter wegen Tierquälerei zwar verurteilt hatte, gegen ihn aber dennoch kein Tierhalteverbot ausgesprochen wurde, war das Unverständnis in Kärnten groß“, konkretisierte die zuständige Referentin, LHStv.in Beate Prettner heute, Freitag, bei der Konferenz.

Um wiederholte Tierquälerei zu verhindern

Wie Prettner informierte, wurde der Antrag auf Änderung des Tierschutzgesetzes bei gerichtlich festgestellter Tierquälerei (§ 39) positiv aufgenommen – und in der Folge der einstimmige Beschluss gefasst, dass Kärnten als vorsitzführendes Land den entsprechenden Antrag bei der nächsten Tagung des Vollzugsbeirates einbringen solle. „Es werden dann einheitliche Kriterien für die Verhängung eines Tierhalteverbotes definiert“, erklärte Prettner. „Damit verhindern wir, dass es zu wiederholter Tierquälerei kommen kann“, zeigte sich die Referentin zufrieden.

Bald Rauchmelder in Stallgebäuden

Positiv aufgenommen wurde auch der Antrag Kärntens, in (neu zu errichtenden) Stallgebäuden Rauchmelder anbringen zu müssen bzw. alte Stallungen mit diesbezüglichen Übergangsfristen zu versehen. „Tatsache ist, dass jedes Jahr viele Tiere bei Bränden in Stallungen verenden.“ Der Antrag wird nun der Landesagrarreferenten-Konferenz, die in Kärnten stattfindet, zugewiesen.

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Veröffentlicht am 15.03.2019, 14:55
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