5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 27.03.2019, 18:57

Im Jahr 2016 wurde die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung aufgehoben. Wie die APA berichtet, forderte nun die Republik Österreich die 14 Wahlbehörden, welche im VfGH-Urteil aufgelistet sind, dazu auf, einen Schadensersatz für den durch die Wahlwiederholung entstandenen Mehraufwand zu zahlen. Betroffen sind die Bezirke Stadt Villach, Villach Land, Hermagor, Wolfsberg, Innsbruck Land, Südoststeiermark, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz Umgebung, Leibnitz, Reutte, Schwaz sowie Wien-Umgebung.

Albel soll 36.000 Euro zahlen

Konkrete Summen sind nicht bekannt. Die Existenzgrundlage der Betroffenen sei jedoch nicht gefährdet. Wie der Anwalt des Villacher Bürgermeister Günther Albel jedoch auf eine APA-Anfrage erklärte, soll dieser rund 36.000 Euro zahlen. Wie Medien berichten, möchte der Bürgermeister die Summer vorerst nicht zahlen. Der Anwalt erklärte gegenüber einer Tageszeitung, dass Albel vorhabe den Rechtsweg zu beschreiten.

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Der Bürgermeister soll 36.000 Euro Schadenersatz zahlen. - © 5min.at

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Veröffentlicht am 27.03.2019, 18:57
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