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Veröffentlicht am 09.04.2019, 13:58

Wie aus den Berichten verschiedener Medien hervorgeht, hatte die 18-Jährige zweimal bei Einvernehmungen der Polizei behauptet, von ihrem Ex-Freund vergewaltigt worden zu sein. Auch seinen anderen Freundinnen gegenüber, soll der Beschuldigte gewaltätig gewesen sein. Diese “anderen Freundinnen” entlasteten den Kärntner. Daraufhin gab die 18-Jährige im Rahmen einer dritten Vernehmung zu, die Vorwürfe erfunden zu haben.

Urteil ist rechtskräftig

Besonders bedenklich dabei: Wäre die Lüge der Kärntnerin nicht aufgeflogen, hätte das eine Gefängnisstrafe für den Beschuldigten bedeutet. Staatsanwältin Sandra Agnoli warf der Beschuldigten bei der Anhörung vor Gericht daher “bösartige Vorgehensweise” vor. Das junge Alter der Kärntnerin und ihre Unbescholtenheit sah Richter Alfred Pasterk als Milderungsgründe. Trotzdem sein das Vorgehen der jungen Kärntnerin „gemein und gefährlich“ gewesen. Der Richter redete der 18-Jährigen außerdem wegen ihrer Drogengeschichten ins Gewissen und ordnete eine Bewährungshilfe für die drei Jahre Probezeit an. Verteidiger und Staatsanwältin akzeptierten das Urteil, es ist rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 09.04.2019, 13:58
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