Veröffentlicht am 22.04.2019, 21:55
Die Täter stiegen über die Terrassentüre in eine vorübergehend unbewohnte Wohnung und über ein Fenster zu einer weiteren, vorübergehend unbewohnten Wohnung im gleichen Haus ein, durchsuchten die Wohnungen, verließen diese jedoch, ohne etwas gestohlen zu haben, da dort keine Wertgegenstände verwahrt waren. Der durch die Taten verursachte Schaden steht noch nicht fest.