5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 10.05.2019, 09:26

“Die geplante Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) birgt etliche Nachteile und auch höhere Kosten für die Mieterinnen und Mieter im gemeinnützigen Wohnbau“, warnt Wohnbaureferentin Landeshautmannstellvertreterin Gaby Schaunig. So soll etwa künftig eine Absenkung auf die “Grundmiete” gemäß § 14 Abs. 7a WGG (Auslaufannuität) in der Höhe von 1,80 Euro pro Quadratmeter erst erfolgen, wenn auch eine Refinanzierung der eigenmittelfinanzierten Instandhaltungsvorlagen der Gesellschaft erfolgt ist. “Das kann und würde wahrscheinlich dazu führen, dass Wohnbaugesellschaften erst viele Jahre nach Auslauf der Finanzierungskomponenten auf die günstige Auslaufannuität absenken werden”, befürchtet Schaunig.

Altersarmut könnte verstärkt werden

Das bedeutet nichts anderes, als dass Mieterinnen und Mieter in diesem Fall viele Jahre länger als jetzt höhere Mieten bezahlen müssten, weil vor Erreichen der günstigen Grundmiete (€ 1,80.-/m2) quasi eine “Zwischenmiete” vorgeschrieben wird. “Diese Verteuerung durch die geplante Neuregelung könnte künftig die Altersarmut weiter verschärfen. Denn wenn diese Novelle so in Kraft tritt, werden viele künftige Pensionistinnen und Pensionisten von den höheren Mietpreisen betroffen sein“, macht Schaunig aufmerksam. Sollte die Wohnung nachträglich ins Eigentum übertragen werden, kommen potenzielle Mieter überhaupt nie in den Genuss der Annuität, auch nicht wenn die Wohnung  ausfinanziert ist, da dann der Richtwert oder der noch höhere marktübliche Mietzins verlangt werden kann.

“Der gemeinnützige Wohnbau ist dafür da, um leistbaren Wohnraum zu schaffen und ist darüber hinaus die einzig effektive Mietpreisbremse für den gesamten Wohnungsmarkt in Kärnten”, erinnert Schaunig. Die geplante WGG-Novelle konterkarierte genau diesen Sinn und Zweck. Daher appelliert Schaunig erneut an die Verantwortlichen, die geplante Novelle nochmals im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu überarbeiten.

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Veröffentlicht am 10.05.2019, 09:26
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