Ab sofort können Gläubigerforderungen bis zum 3. Juni 2019 (gerichtliche Anmeldefrist) über den KSV1870 angemeldet werden. Die Insolvenzgläubiger haben die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderung mitzubringen. Gläubigern, die ihre Forderungen später anmelden, werden die dadurch verursachten Kosten auferlegt. Insolvenzgläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen. Die erste Gläubigerversammlung, Berichts- und Prüfungstagsatzung findet am 17. Juni 2019 statt.
Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Kurt Hirn, Dr. Arthur Lemisch Platz 2, 9020 Klagenfurt bestellt. Die Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz–Ausfallgeld sind bei sonstigem Ausschluss binnen 6 Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahens bei der IAF Service GmbH (vormals Bundessozialamt – Insolvenzfonds) geltend zu machen.