5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 15.05.2019, 14:59

In der Zeit von 09.30 Uhr bis 16 Uhr gilt auf der L 49 Ossiachersee-Südufer Straße bis zur Max-Lauritsch-Straße und von dort weiter über den Verbindungsast der L 49 Ossiachersee-Südufer Straße bis zur Einbindung in die B 94 Ossiacher Straße bei Annenheim ein Fahrverbot in beide Richtungen. Davon ausgenommen sind Radfahrer und Veranstaltungsfahrzeuge.

Hier gilt ein Fahrverbot

Ab den Kreuzungsbereichen B 94 Ossiacher Straße / Slatinweg und B 94 Ossiacher Straße / Moosweg ist das Fahren auf der B 94 Ossiacher Straße verboten. Ab den Kreuzungsbereichen L 49 Ossiachersee / Südufer Straße (Seebrückenweg), L 49 Ossiachersee /Süduferstraße (Othmar-Jaindl-Weg), L 49 Ossiachersee / Südufer Straße (Lukasweg) und L 49 Ossiachersee / Südufer Straße (Oberortweg) ist das Fahren auf der L 49 Ossiachersee Südufer Straße verboten.

Ab dem Kreuzungsbereich Max-Lauritsch-Straße / Schlossbergweg ist das Fahren in Richtung Westen verboten. Umleitung erfolgt Richtung Osten.

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Veröffentlicht am 15.05.2019, 14:59
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