5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 03.07.2019, 20:51

„Bis dato mussten freiwillige Helfer Urlaub nehmen, oder auf viel Verständnis von ihrem Arbeitgeber hoffen, um für einen Einsatz von der Arbeit freigestellt zu werden. Gleichzeitig haben viele Unternehmer sehr flexibel handeln müssen und im Sinne der Allgemeinheit immer wieder ihren Mitarbeitern die notwendige Zeit gegeben, um ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen. Nachdem sich Katastrophen nicht an Urlaubspläne oder dergleichen halten, war hier von beiden Seiten stets sehr viel Flexibilität und auch finanzielles Entgegenkommen gefordert.“, so der freiheitliche Abgeordnete NAbg. Erwin Angerer, der sich bereits seit Jahren für die freiwilligen Helfer einsetzt.

Ausfallsentschädigung aus dem Katastrophenfonds

Mit der nunmehrigen Gesetzesnovelle würde Unternehmen im Katastrophenfall eine Art Ausfallsentschädigung aus dem Katastrophenfonds für Mitarbeiter, die aufgrund eines Einsatzes bei einem Großschadensereignis oder bei einem Bergrettungseinsatz nicht ihrer gewohnten Arbeitstätigkeit nachgehen können, zustehen. Pro Dienstnehmer und Tag erhalten Dienstgeber pauschal 200 Euro. Damit ist beiden Seiten geholfen und das Ehrenamt erfährt seine längst fällige gesetzliche Würdigung“, zeigte sich Angerer mit den Ergebnissen der Verhandlungen zufrieden.

Österreichisches Ehrenamt erfährt Wertschätzung

“Mit dieser Regelung bleibt das Ehrenamt geschützt, weil es für Feuerwehrleute und Mitglieder einer Blaulichtorganisation jetzt mit ihrem Arbeitgeber ein klares Regelwerk gibt”, so Abgeordneter Peter Weidinger. „ Im Katastrophenfall sind wir alle froh wenn Männer und Frauen Verantwortung in Rettungsorganisationen für die Allgemeinheit übernehmen. Mit diesem Gesetz erfährt das Ehrenamt in Österreich eine weitere Wertschätzung und das ist gut so.“

Lösung zu Gunsten der Helfer und der Unternehmer

„Gemeinsam mit den Bundesvertretern der Blaulichtorganisationen habe man diese Lösung zugunsten der vielen freiwillig engagierten Menschen in Österreich getroffen und gleichzeitig die Grundlage dafür geschaffen, dass Arbeitgeber keine Verluste aufgrund von Arbeitsfreistellungen im Zuge von Katastropheneinsätzen erleiden“, betonte Angerer.

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 03.07.2019, 20:51
Artikel-UPDATE am 03.07.2019, 21:31
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN