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Veröffentlicht am 03.07.2019, 19:43

Bei der Einvernahme des 21-jährigen Syrer gab dieser gegenüber den Beamten glaubwürdig an, dass er niemanden einen körperlichen Schaden zufügen oder gefährlich drohen wollte. Das mitgeführte Fleischerbeil und das Messer hatte er von einem Freund ausgeliehen. Bei diesem hatte er auch mehrere alkoholische Getränke konsumiert. Der Syrer gab an, dass er die Utensilien zur Verarbeitung von Fleisch für eine Grillerei benötigte.

Messer störten ihm beim Gehen

Auf dem Nachhauseweg zu seiner Wohnung in Villach verwahrte er diese Gegenstände unter seiner Kleidung. Da ihn diese beim Gehen störten, holte er sie auf der Brücke unter der Kleidung hervor und trug sie in den Händen offen mit sich.  Dieses Handling des Fleischerbeils und des Messers erweckte bei den auf der Brücke entgegenkommenden Personen den Eindruck, dass der Mann eine Gewalttat vorhaben könnte.

Waffenverbot gegen den Mann verhängt

Der Mann hatte diesen Personen in gebrochenem Deutsch noch versucht mitzuteilen, dass sie keine Angst zu haben bräuchten. Diese Angaben bestätigten die Zeugen im Zuge der heutigen Einvernahmen auch. Der Beschuldigte, der auch von Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz Kärnten (LVT) einvernommen wurde, trat bis dato staatspolizeilich nicht in Erscheinung und auch sonst sind bei ihm keinerlei Radikalisierungstendenzen erkennbar. Gegen ihn wurde ein polizeiliches Waffenverbot verhängt und er wurde auf freiem Fuß der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.

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Veröffentlicht am 03.07.2019, 19:43
Artikel-UPDATE am 03.07.2019, 20:14
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