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Veröffentlicht am 10.07.2019, 16:40

Das Sommersemester ist abgeschlossen und die langen Ferien stehen für viele Studierende vor der Türe. Manche von ihnen möchten diese jedoch nutzen, um Geld zu verdienen. Problematisch wird es, wenn das verdiente Geld eine gewisse Grenze übersteigt. Unser Steuer-Experte Mag. Martin Zankl von CONFIDA Villach weiß, worauf du achten musst.

Familienbeihilfe

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden grundsätzlich pro Jahr 10.000 Euro verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren. “Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant. Berechnet wird dies vom Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge”, erklärt Steuer-Experte Zankl. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben außer Betracht. Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise. “Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von 10.000 Euro überschritten hat, zurückzuzahlen”, weiß Zankl.

Studienbeihilfe

“Neben dem Bezug von Studienbeihilfe können 10.000 dazuverdient werden, ohne dass es zu einer Kürzung der Beihilfe kommt”, teilt uns der Steuer-Experte mit. Die Zuverdienstgrenze erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind, je nach Alter des Kindes. Wird das ganze Kalenderjahr Studienbeihilfe bezogen, ist grundsätzlich das Gesamtjahreseinkommen heranzuziehen. Dies errechnet sich mit dem Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben und Werbungskostenpauschale. “Dies gilt für selbständige und unselbständige Einkünfte”, erklärt Zankl abschließend.

Tipp

Dieser Artikel bietet eine Übersicht zu den wesentlichsten Bestimmungen. Für den konkreten Einzelfall ist eine individuelle Beratung erforderlich.

Zur Person

Mag. Martin Zankl, CONFIDA, ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

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Veröffentlicht am 10.07.2019, 16:40
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