Veröffentlicht am 23.08.2019, 11:44
Einem Bundesheeroffizier wird zur Last gelegt, am 24. Mai 2009 zwei Männer gefährlich mit dem Tode bedroht zu haben, indem er auf zwei Männer eine – einer Faustfeuerwaffe ähnlich sehende – geladene Schreckschusspistole richtete, repetierte und sinngemäß fragte, ob sie damit ein Problem haben würden. Nun steht der Mann vor Gericht. Ihm wird gefährliche Drohung vorgeworfen. Laut § 107 (2) Strafgesetzbuch kann der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.