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Veröffentlicht am 03.09.2019, 10:01

Einem Bundesheeroffizier wurde vor Gericht zur Last gelegt im Jahre 2009 zwei Männer gefährlich mit dem Tode bedroht zu haben. Er soll damals eine Schreckschusspistole auf die Nachbarn gerichtet und sie bedroht haben. Der Offizier gab bei Gericht an, die Pistole bei sich zu haben, weil er sich von den Nachbarn bedroht gefühlt habe. Der Nachbar sagte aus, dass er nach dem Vorfall psychische Probleme hatte und sich vor dem Angeklagten fürchtete.

Keine eindeutige Drohung

Der Offizier konnte eine Tonbandaufnahme von dem Streit vorspielen, woraufhin das Gericht beurteilte, dass keine eindeutige Drohung zu hören war. Es konnte auch nicht klar festgestellt werden, ob der Mann seine Schreckschusspistole wirklich auf seine zwei Nachbarn zielte. Der Angeklagte wurde daraufhin freigesprochen.

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Veröffentlicht am 03.09.2019, 10:01
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