Wie Medien berichten, war die 40-jährige Kärntnerin für ein Unternehmen tätig, welches elektronischen Zahlungsverkehr abwickelte. Dadurch konnte die Buchhalterin über Jahre hinweg rund 2,5 Millionen Euro für ihre Spielsucht abzweigen. Dies geschah, laut Medienberichten, mittels Sammelüberweisungen, welche die Frau zuerst vom Geschäftsführer absegnen ließ. Nach der Freigabe führte sie die Überweisungen durch, schwindelte jedoch einzelne Rechnungen dazu, welche sie direkt auf ihr eigenes Konto überwies.
Kärntnerin flog aufgrund von Beschwerde auf
Lange blieb die Veruntreuung unbemerkt. Erst im Jahr 2017 ist die 40-Jährige schließlich aufgrund der Beschwerde eines Lieferanten aufgeflogen. Die damals durchgeführte Kontrolle zeigte, dass die Gelder direkt auf das Konto der Kärntnerin flossen. Diese wurde, laut Medienberichten, gestern, am 16. September 2019, zu zweieinhalb Jahren im Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.