5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 24.09.2019, 13:31

In den Genuss der neuen Förderung kommen Nutzer gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen, speziell bei mehrgeschossigen Wohnbauten, die nicht durch die Wohnbauförderung förderbar sind. „Durch die Förderung von Photovoltaik Gemeinschaftsanlagen von zumindest einem Megawatt Peak pro Jahr kann ein zusätzlicher Beitrag dazu geliefert werden, die Tagesspitzen im Stromverbrauch aus heimischer Erzeugung abzudecken“, führt Schaar aus. „Ziel ist eine jährliche Einsparung an CO2-Emissionen von 850 Tonnen.“ Die Mieterinnen und Mieter beziehungsweise Eigentümerinnen und Eigentümer der Wohnungen profitieren von der geförderten Gemeinschaftsanlage durch vergünstigten Strombezug.

Für eine klimafreundliche und lebenswerte Zukunft

Der Ausbau von Photovoltaik – Anlagen und die nachhaltige Nutzung von Sonnenenergie ist Umwelt- und Energiereferentin Schaar ein großes Anliegen. „Kärnten ist ein Sonnenland – dieses Potenzial müssen wir nutzen. Mit einem effektiven Solarförderprogramm können wir die Energiewende in Kärnten voranbringen und einen aktiven Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen leisten“, so Schaar. Die neue Richtlinie ist Teil eines Bündels an Maßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz in Kärnten. Schaar: „Wir haben bereits eine Reihe von zukunftsweisenden Initiativen und Förderrichtlinien am Start, unter anderem die Alternativenergieförderung für gewerbliche und öffentliche Gebäude oder die Aktion ,Ölkesselfreie Gemeinden und Städte”. Damit stellen wir heute schon die Weichen für eine klimafreundliche, lebenswerte Zukunft kommender Generationen.“

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Veröffentlicht am 24.09.2019, 13:31
Artikel-UPDATE am 24.09.2019, 15:21
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