Veröffentlicht am 02.10.2019, 08:17
Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, auf seiner Facebook-Seite das Verbrechen des Mordes gutgeheißen zu haben, indem er unter anderem einen Artikel, in dem ein Terrorist, der 49 Muslime erschossen habe, mit dem Kommentar „Top…. weiter so“ gelikt und sieben Emoji „Daumen hoch“ hinzugefügt haben soll.
Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe
Angeklagt ist das Vergehen der Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 282 Abs 2 StGB, welches einen Strafrahmen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Es gilt die Unschuldsvermutung.