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Veröffentlicht am 01.10.2019, 09:50

Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, am 29. März 2019 in Rain seine Mutter durch Versetzen von zumindest fünf wuchtigen Faustschlägen gegen das Gesicht sowie zumindest 12 Hieben mit einem Holzschemel gegen den Kopf, den Brustkorb, den Rücken und die Gliedmaßen und durch Würgen des Halses vorsätzlich getötet zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Angeklagtem droht lebenslange Haft

Laut § 75 Strafgesetzbuch droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe: “Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.”

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Veröffentlicht am 01.10.2019, 09:50
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