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Veröffentlicht am 15.10.2019, 08:28

Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, in den Jahren 2017 bis 2018 in Riegersdorf, Villach und Arnoldstein das Vergehen der staatsfeindlichen Verbindung nach den §§ 246 Abs 3 StGB verantworten zu müssen, indem er im Zuge einer „Lebenderklärung“ sich dem „Staatenbund Österreich / Staat Kärnten“ angeschlossen haben soll. In dieser Funktion wird ihm zur Last gelegt, das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten zu müssen, indem er Beamte des Bezirksgerichtes Villach mit der Drohung, sie bei Durchführungen von Exekutionsmaßnahmen gegen ihn persönlich haftbar zu machen und einen Schadenersatzbetrag von 50.000 US-Dollar einzufordern.

Bis zu fünf Jahre Haft

Das Vergehen der staatsfeindlichen Verbindung nach § 246 Abs 3 StGB stellt eine Eigenzuständigkeit des Geschworenengerichtes dar. Strafbestimmend im Falle einer anklagekonformen Verurteilung ist aber das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 15.10.2019, 08:28
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